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Die Antifa und das Verwenden von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen
Das Landgericht Stuttgart hat ein Urteil gefällt, das weitreichende Konsequenzen haben könnte, sollte es Bestand behalten. Der Streit der Staatsanwaltschaft gegen einen Versandhändler der verschiedene Artikel mit antifaschisten Symbolen im Sortiment hatte geht nun in die nächste Runde vor dem Bundesgerichtshof. M.E. müssten in logischer Konsequenz alle Lehrbücher und Spielfilme, Dokumentationen etc. auch zensiert werden. Denn hier geht es nicht um die Verwendung der Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, wenn diese so dargestellt werden, daß man sich eben NICHT mit entsprechenden Personen oder Gedanken identifiziert oder solidarisiert. Jene Richter, die das Urteil fällten - man kann es nicht anders sagen - handelten politisch ignorant und logisch inkonsequent. Dieser Streit behandelt keinen Straftatsbestand, hier geht es um den Ausdruck der politischen Meinung und ihre Zensur. Und diese politische Meinung ist gemäß Artikel 5 GG frei äußerbar.
Daß Richter nicht selten höchst merkwürdige und irritierende Urteile fällen, bei deren Verlautbarungen Otto Normalbürger nur noch mit dem Kopf schütteln kann, ist nicht selten. Das Recht ist eine sehr komplizierte Angelegenheit (⇒ sh. hier) - aber es muß jeder sich einmischen! Man darf das Recht und die Urteilskraft nicht allein ausgebildetem Fachpersonal überlassen. Denn es gibt auch in Gesetzesform so etwas wie eine öffentliche Meinung und etwas was diese widerspiegeln soll. Wenn die öffentliche Meinung sagt, daß es sich hierbei nicht um das Verwenden von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen handelt (es geht, falls es noch keiner Begriffen hat um die Abbildung durchgestrichener, in den Papierkorb geworfener oder zerschlagener Hakenkreuze), sondern um die Äußerung der Meinung, daß (Neo-)NAZIS unerwünscht sind, dann haben auch Juristen das zu akzeptieren. Juristen scheinen aber bisweilen sehr abgehoben zu argumentieren und fern jeder Realität.
Wenn ein zerschlagenes Hakenkreuz ebenfalls die Verwendung der Symbole / Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen darstellt, so müßte man konsequenterweise auch Gebäude, an denen dieses Symbol einst prangte sprengen und Monumente niederreißen.
Nachtrag vom 06.10.’06: In der gestrigen Ausgabe der Berliner Zeitung schrieb einer meiner liebsten Kommentatoren, Christian Bommarius zum Urteil:
Rechtsschutz für das Recht vor dem BGH
von Christian Bommarius
So kräftig kann kein Strich über ein Hakenkreuz sein, um es mit dem Brett aufnehmen zu können, das einige Richter am Landgericht Stuttgart vor den Köpfen tragen. In der vergangenen Woche haben sie einen Versandhändler zu einer Geldstrafe verurteilt, der seine Ablehnung der Nazi-Ideologie mit dem Verkauf durchgestichener oder zerbrochener Hakenkreuze zum Ausdruck brachte. Damit hatte er die alten und die neuen Nazis gegen sich, aber bestimmt nicht das Gesetz: § 86a Strafgesetzbuch verbietet das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nicht um der Zeichen willen, sondern wegen der Gesinnung, die sich in ihnen artikuliert. Der strafbewehrte Protest des Gesetzes gegen nationalsozialistische Gesinnung aber findet seine Entsprechung im gemalten Protest des Versandhändlers. Ein Gericht, das sich bei der Anwendung eines Gesetzes ausschließlich mit dessen Buchstaben beschäftigt, ohne nach seinem Sinn zu fragen, wird zwar zu einem Urteil finden - die Stuttgarter Entscheidung beweist es -, aber mit Rechtsprechung hat das nicht viel zu tun.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat das Urteil kritisiert und angekündigt, zur Klarstellung notfalls das Gesetz zu ändern. Das wäre des Guten zu viel. Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, das Recht vor unverständigen Richtern zu schützen. Der Versandhändler hat Revision beim Bundesgerichtshof angekündigt - mit den Grundsätzen der Rechtsauslegung steht man dort zumeist auf gutem Fuß.
Nun, was soll man dazu noch weiter sagen? Richter sind auch nur Menschen. Justitia behandelt das Recht ohne ansehen der Person (weswegen sie blind dargestellt wird). Aber so blind, wie diese Richter waren …. so blind ist nicht mal Justitia …. in der Regel zumindest nicht.
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