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Jugendschutz im internet (auch unter schwulen Aspekten)
Dieser Eintrag stammt von Wolf Am 2.11.2006 @ 15:24 In Internet, Schwul, Politik un' so'n Kram | Keine Kommentare
Nach dem [1] Amoklauf im Erfurter Gutenberggymnasium und vermutlich offensiven Beschwerden verschiedener Landeskriminalämter wurden die Gesetze und Bestimmungen zum Jugendschutz in Deutschland 2002 überarbeitet.
Mitunter wurde dafür 2003 im April die [2] Kommission fü Jugendmedienschutz (KJM) gegründet. Sie soll allgemeinverbindliche Regeln für den Schutz der Jugend in Sachen Medien und damit auch in Sachen internet festsetzen. Die hat auch gleich angekündigt, daß es nun Ernst werde mit dem Jugendschutz - vor allem für Anbieter pornographischer Medien und Inhalte (?). Demnach müssen u.a. Anbieter von pornographischen Inhalten im internet sicherstellen, daß ihre Kunden volljährig sind. Ein einfacher Check der Personalausweisnummer, die kostengünstigste Methode, ist unlängst von einem Gericht als unzureichend erkannt worden ([3] ⇒ vergl. hier). Man einigte sich wohl innerhalb der KJM auf ein modifiziertes PostIdent-Verfahren, um sicherstellen zu können, daß die Konsumenten von deutschen Anbietern pornographischen Materials volljährig sind (nach deutschem Recht).
Das vorgeschlagene PostIdent-Verfahren sieht vor, daß der Interessent sich unter der Vorlage eines ausgedruckten und ausgefüllten Formulars des Inhalteanbieters und seines eigenen Personalausweises oder Reisepasses in einer deutschen Postfiliale identifiziert. Die Post versendet nach positiver Prüfung der Volljährigkeit das Formular an den Anbieter der gewünschten Medien, der wiederum zur Freischaltung dem Kunden mitunter einen USB-stick per Post schickt, der als Freischaltschlüssel immer mit dem PC verbunden sein muß, um die pornographischen Medien konsumieren zu können.
Daß dieses Verfahren für Firmen, die global agieren kein geeignetes ist, leuchtet jedem sicherlich schnell ein (nur Beamten offenbar nicht), denn wie soll man bspw. einen Interessenten aus Bangkok in eine deutsche Postfiliale kriegen? Muß der vorher noch seine Ausweispapiere übersetzen lassen? Wer bezahlt das Flugticket?
Sicherlich ist das auch überspitzt formuliert. Es scheint Anbieter zu geben, die eine andere Lösung gefunden haben: [4] über18.de bietet Firmenkunden mitunter einen Jugendschutzbeauftragten und Privatkunden den Zugang zu mehreren dutzend Seiten - inkl. gewährleistetem Jugendschutz.
Treten wir ein bisschen aus dieser Situation heraus und betrachten das ganze aus etwas mehr Distanz: Wie verhält es sich mit dem deutschen Jugendschutz im Verhältnis zu EU-Richtlinien, die den freien Warenverkehr absichern sollen ([5] ⇒ vergl. hier)? Wären Investitionen in die Bildung beim Jugendschutz nicht vielleicht effizienter?
Laut eigenen Angaben sind die Anbieter von erotischen und pornographischen Inhalten der einzige deutsche internet-Wirtschaftszweig in den schwarzen Zahlen - noch!
Ich erfuhr durch eine AGB-Änderung des schwulen internetportals [6] GayRomeo von der ganzen Sache und davon, daß die neuen Bestimmungen jetzt ernsthaft umgesetzt werden sollen, wenn auch noch nicht ganz klar ist, wie das wirklich aussehen soll. Bisher gibt es wohl keine 100%ig zufriedenstellende Technik. Die ersten Klagen laufen schon, die Branche ist in Aufruhr und es besteht Rechtsunsicherheit. [6]
GayRomeo beschloß daher bspw. den Umzug ins Ausland, um die nicht-jugendfreien Inhalte für die Nutzer bezahlbar zu halten und den Verfikationsprozess in einem nicht allzu aufwändigen Verfahren einzuhalten. Die Verhältnismäßigkeit der anzuwendenen Mittel steht wohl in keiner Relation zur Ökonomie - zumal es kein Verfahren bisher gibt, daß wirklich garantierten Schutz bietet. So zumindest der Tenor der Fachpresse.
Etwas irritiert bin ich davon, daß die von mir [8] ⇒verknüpften Artikel überwiegend aus dem Jahr 2003 stammen, GayRomeo aber erst 2006 umzieht. Das kann nur heißen, daß erst vor kurzem (innerhalb des letzten halben Jahres) eine wirkliche Festlegung der 2003 gegründeten KJM auf das hierbei im Gespräch befindliche PostIdent-Verfahren in der Modifikation der KJM stattgefunden haben kann. Diese Tatsache und andere, die ich heute erst rausgefunden habe, schreien nach einer weiteren Behandlung des Themas innerhalb dieser Seiten. Mal sehen …
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[1] Amoklauf im Erfurter Gutenberggymnasium: http://www.wsws.org/de/2004apr2004/erfu-a29.html
[2] Kommission fü Jugendmedienschutz (KJM): http://www.kjm-online.de/
[3] ⇒ vergl. hier: http://www.en-shandra.net/politik/jura.html#jugendschutz
[4] über18.de: http://www.ueber18.de/
[5] ⇒ vergl. hier: http://www.en-shandra.net/politik/jura.html#ware
[6] Image: http://www.gayromeo.com/
[7] Image: http://www.gayromeo.com/
[8] ⇒verknüpften Artikel: http://www.en-shandra.net/politik/jura.html#jugendschutz
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