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Karlsruhe sagt njet!
Vor rund einer guten Woche (wir haben den 30.10.2006) hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Klage Berlins auf zusätzliche Bundesfinanzhilfen und der Anerkennung einer besonders prekären Finanznotlage gemeint, dieses träfe nicht zu.
Viele Ministerpräsidenten anderer Bundesländer haben vorwiegend mit Häme reagiert (die werden sich noch umschauen), Bremen und das Saarland können sich ihre anhängigen Klagen vermutlich von der Backe lutschen. Berlin hingegen ist nun relativ frei in seinen Entscheidungen, braucht aber gleichzeitig auch viel Verhandlungsgeschick bei eventuellen Verhandlungen mit dem Bund und den übrigen Ländern in Bezug auf die Föderalismusreform II.
Das Urteil, das Karlsruhe fällte, ist aber nicht nur mit Häme gegenüber Berlin aufgenommen worden. Es gab auch Schelte für die Richter, sie hätten mit besonders west(südwest)deutschen Augen auf die nahezu bankrotte Stadt geschaut, die Folgen der Teilung nicht ausreichend gewürdigt etc.pp.
Wie geht es nun aber weiter?
Es ist klar, daß es Schwachsinn wäre, gemäß der Urteilsbegründung bei Bildung und Wissenschaft zu sparen, wo alle davon reden, daß Bildung das höchste Gut sei und das einzige Kapital bzw. der einzige Rohstoff, den Deutschland zur genüge habe. Wo aber soll Berlin den Rotstift ansetzen? Welche landeseigenen Unternehmen könnte man durch (teilweise) Verkäufe zu Geld machen? Welche Aufgaben kann man abstreifen, auf den Bund abwälzen?
Meine erste Idee: zunächst zieht man die Polizei von allen Botschaften und Bundesministerien ab, den Objektschutz solcher Einrichtungen hat die Bundespolizei zu übernehmen, denn es ist eine Aufgabe des Bundes, für die Sicherheit von Bundeseinrichtungen zu sorgen.
In der Berliner Zeitung vom 28.10.06 war in einem Leserbrief der Vorschlag gemacht worden, Berlin solle den Status als Bundesland aufgeben und zu einer “normalen” Kommunalverwaltung mutieren und einzigartig im Bund zu einem Bundesdistrikt werden (man vergl. den Status von Washington, D.C.), in welchem die höheren representativen und sicherheitspolitischen Aufgaben vom Bund bzw. einer Bundeskommision, die niederen kommunalen Aufgaben von einem normalen Stadtparlament inkl. OB (Oberbürgermeister) übernommen werden. Keine Ahnung ob das funktionierte.
Definitiv ist der Hauptstadtstatus zu klären. Soll der vom Bund in seinen Funktionen übernommen werden oder von Stadt und Land Berlin?
Ebenso wäre auch eine Verfassungsreform für Berlin angebracht, in der die Zuständigkeiten zwischen Bezirken und Senat deutlicher geklärt werden und klar voneinander abgegrenzt sind.
Inwieweit kann Berlin Landesvermögen veräußern? Ist es sinnvoll alles zu verscherbeln? Oder sollte man nur teilweise die Unternehmen veräußern? Von sechs Wohnungsbaugesellschaften könnte man vielleicht drei komplett und drei je zur Hälfte veräußern. Kann man die Bankgesellschaft verkaufen? Wie steht es um das Konstrukt “Vivantes”, jenem Unternehmen, in welchem neun städtische Kliniken zusammengefasst sind? Müssen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wirklich zu 100% in Landesbesitz bleiben? Wie sieht es mit der Berliner Stadtreinigung (BSR) aus? Braucht Berlin die Messegesellschaft oder wäre die in privater Hand vielleicht besser aufgehoben? Welches Kapital kann man ggf. aus den Berliner Flughäfen schlagen (Schönefeld inbegriffen)? Wo gibt es Einsparpotenziale ohne die Substanz zu gefährden?
Inwiefern können die Berliner - vor allem die, die über entsprechendes Kapital verfügen, in kalkulierten Anfällen von Lokalpatriotismus an landeseigenen Unternehmen beteiligen (oder sie gar komplett übernehmen)?
Berlin muß und wird aus der Not eine Tugend machen: Berlin hat den Krieg und A.H. überlebt, den Zusammenbruch des Reiches, die Blockade, die Mauer, die Kreuzberger Krawalle und E. Diepgens Regierungsjahre, da wird es auch ein vielleicht wirklich engstirniges und kurzsichtiges Urteil aus Karlsruhe überleben. Und die Bayern … werden sich noch ärgern!
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