Pädophilie & Kinderpornographie

Ein immer heikles und besonders mit dem Schwul-sein assoziiertes Thema ist die Pädophilie. Sie ist trotz Schutzalters und verschiedener Strafgesetze nicht zu beseitigen, sondern scheint ein tief in uns Menschen bzw. vor allem in uns Männern verankertes (Fehl-)Verhalten sexueller Natur zu sein. Warum nun vor allem Schwule immer wieder mit Kinderschändern in einem Atemzug genannt werden, ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel. Wenn ein Fall publik wird, so sind es nicht selten verheiratete Männer, meist sogar die eigenen Väter, die ihre Kinder (nicht nur die Söhne, was eindeutig unschwul ist) vergewaltigen (Mißbrauch klingt mir irgendwie zu harmlos: als würde man ein Küchengerät zweckentfremdet verwenden, was dieses Verbrechen banalisiert bzw. die Opfer auch noch verdinglicht!).

Der Brockhaus sagt folgendes dazu:

Pädophilie,
Bezeichnung für das sexuelle Interesse erwachsener Männer oder Frauen, das sich auf Kinder und Jugendliche richtet. Gesellschaft und Recht schützen Kinder und Jugendliche vor Pädophilie, weil Erwachsene ihnen körperlich, finanziell und in ihrer Überzeugungskraft meist stark überlegen sind und weil viele Kinder und Jugendliche aus Angst, Unsicherheit oder Hilflosigkeit zu sexuellen Handlungen gedrängt werden können, die sie nicht wollen und die ihnen schaden (Schutzalter, Sextourismus, sexueller Missbrauch). Menschen mit pädophiler Sexualität dürfen diese nur in Rollenspielen mit anderen Erwachsenen straffrei ausleben. “

© 2002 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG

… und verweist auf die in Klammern genannten Einträge.

Schutzalter.
Sexuelle Handlungen an und mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland grundsätzlich verboten und nach § 176 Strafgesetzbuch (StGB; Anmerk. des Zitierenden) strafbar. Die Grenze von 14 Jahren nennt man absolutes Schutzalter. Für Personen, die Jugendliche erziehen, ausbilden, beaufsichtigen oder betreuen, ist deren Schutzalter auf 16 Jahre, für Eltern und Adoptiveltern auf 18 Jahre heraufgesetzt. Ansonsten machen sich Erwachsene strafbar, wenn sie die Unerfahrenheit oder eine Zwangslage von Jugendlichen für sexuelle Handlungen ausnutzen oder den Jugendlichen Geld für sexuelle Handlungen anbieten (§ 182 Strafgesetzbuch). Es spielt keine Rolle, ob ein Mann oder eine Frau der Täter ist, ob der Täter selbst sexuelle Handlungen vornimmt, ob er sie von dem Kind oder Jugendlichen vornehmen lässt oder ob ein anderer Erwachsener dies an seiner Stelle tut. In allen Fällen sind Mädchen wie Jungen geschützt.

© 2002 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG

Leider ist das oftmals nur die Theorie! Wenn man sich im Netz umschaut, gibt es reichlich Angebote für diese und andere sexuelle “Spielarten” (Ich nutze dieses Wort, wohlweislich das es zu harmlos bzw. verharmlosend ist, deshalb habe ich es auch in Anführungzeichen gesetzt, doch da ich mich hier nun nicht mehr nur auf die Vergewaltigung von Kindern und Jugendlichen beziehe, sondern auch auf Dinge bzw. Spielarten, die nicht kriminell sind sondern allenfalls anderen (u.a. mir) pervers und abartig erscheinen bzw. nicht anregend, kann ich nicht generell von Verbrechen sprechen.) Es gibt zu viele (also mind. eins) Angebote, wo Kinderschänder und andere Leute ihre Triebe befriedigen können, und an denen nicht selten auch große Firmen mitverdienen - und sei es nur, daß sie bei der Kreditkartenabzocke mitmachen.

Was hat das jetzt mit Schwul-sein zu tun? Nun, wenn man es aufmerksam gelesen hat, dann nicht sehr viel, aber doch ausreichend, als daß man sich bisweilen mit derartigen (grundlosen) Anschuldigungen konfrontiert sieht. Schwul bedeutet für nicht wenige = Kinderschänder.

Was mich dabei auch erschreckt, daß viele Kindersexseiten auch in große Suchmaschinen wie Google oder Yahoo eingetragen sind und so für jede/-n Interresierte/-n aufzufinden sind. (⇒ sh. auch)

Nachtrag vom 06.10.’06: Was auch sehr schwer ist, ist die Grenze zu ziehen zwischen dem, was als krankhaft gelten kann und was nicht. Ich weiß nicht, ob man Pädophilie als Krankheit behandeln soll oder nicht. Denn wer sagt einem, daß man nicht auch Schwulsein dann als Krankheit betrachten muß? Ich will damit nicht sagen, daß Pädophilie straffrei sein soll - nur ist es eine Krankheit? Oder ist es eine echte sexuelle Neigung, die von der (vermeintlichen) Unschuld der Kinder geweckt wird? Ist es vielleicht auch basierend auf natürlichen Schutz- bzw. Beschützerinstinkten beruhend?

So oder so: man beeinflußt mit dem Ausleben seiner Pädophilie Menschen, die noch in der Entwicklung sind, und eventuell noch keine klare Vorstellung von ihrem eigenen sexuellen Ego haben. Man nutzt den Vorteil schamlos aus, den man als Erwachsener hat - nämlich eine größere Lebenserfahrung. Selbst wenn das Kind zustimmen sollte - wieso tut es dieses? Womit wurde es gelockt? Womit hat man gedroht? Gibt es eine Beziehung dieser Art ohne Abhängigkeiten? Kann ein Kind wahrhaftig einschätzen, worauf es sich einlässt?

Zwar werden Kinder auch oft unterschätzt - aber ich denke, man sollte in Sachen Pädophilie und all ihren Spielarten Kinder beschützen (auch vor sich selbst!).

Antwort schreiben

Sie müssen als angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.