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Kabel-TV

Dieser Eintrag stammt von Wolf Am 3.3.2008 @ 15:07 In Alltagsgeschichten, Konsum & Wirtschaft, Wohnen, Recht | Keine Kommentare

In gut einer Stunde kommt der Techniker vom KabelTV. Ich bin schon sehr gespannt.

Bis zum Jahresende hatten wir einen KabelTV-Vertrag mit der Firma A. Ihr wurde der sogenannte Gestattungsvertrag vom Vermieter zum Jahreswechsel gekündigt. Dummerweise wurde diese Information nicht an die Mieter weitergeleitet. An einem schönen Tag im Januar kam dann ein Vertreter/Techniker der Firma B, die zum Jahreswechsel die Versorgung unseres Hauses übernommen hatte. Dummerweise mußte der Herr unverichteter Dinge nach Hause traben, da die Kommunikation nicht geklappt hatte.

Am vergangegen Samstag (”nur” 2 Monate nach dem Anbieterwechsel) erhielt ich die schriftliche Kündigung von Firma A.

Heute vormittag rief ich den Herrn von Firma B an, um einen Termin zum Vertragsabschluß auszumachen. Bei Firma A rief ich an, um mich zu erkundigen, wann ich mit der Gutschrift der Monatsgebühren für Januar und Februar, die noch munter abgebucht worden waren, rechnen darf (es bedurfte insgesamt 5 verschiedener Anrufe, bis ich an der richtigen Stelle war).

Firma B hat einen Tarif der dummerweise knapp doppelt so teuer ist, wie der von Firma A. Dafür bietet Firma B 100 Kanäle (Schwachsinn?) mehr. Außerdem hat Firma B merkwürdige Klauseln in ihren Tarifen, wonach man einen Teil des Tarifes bei nicht haben wollen, sechs Wochen vor Ablauf des ersten Quartals kündigen muß.

Ich bin ganz gespannt auf den Besuch des Herrn von Firma B. Zur Not existiert noch Plan C: Saturn am Alex hat bis 20:00 Uhr offen, im Alexa bis 21:00 Uhr der MediaMarkt, wo wir Zimmerantenne, Decoder etc. kaufen können.

Toll!

Ich glaube der Kabelfernsehmarkt bedarf noch einer gewissen Regulierung und vor allem mehr Wahlfreiheit für den Verbraucher.

Ich habe heute schon eine entsprechende Mail an die [1] Bundesnetzagentur geschickt, mit der Frage, wer denn dort ggf. regulierend eingreift.

Ich denke aber, die Bundesnetzagentur darf von niemandem mit einer Verbraucherschutzstelle verwechselt werden, auch wenn sie in einigen Fragen als Schlichtungsstelle für die Märkte eingerichtet ist, die sie beobachtet und reguliert.


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[1] Bundesnetzagentur: http://www.bundesnetzagentur.de/

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