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Der Nichtraucherschutz
Ich habe mich ja bereits als Raucher geoutet.
Seit Beginn des Jahres gilt ja in Deutschland das Nichtraucherschutzgesetz (in den jeweiligen Länderfassungen).
In Berlin gilt eine “Übergangsregelung”, derzufolge erst ab dem 01.07.2008 Verstöße gegen dieses Gesetz beim Rauchen in gastronomischen Betrieben geahndet wird, sollte dieses außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche geschehen (ich hoffe, das so korrekt wiedergegeben zu haben). Wenn ich richtig informiert bin, werden schon jetzt Verstöße registriert und ggf. bei einer Häufung ab dem 01.07. geahndet. D.h. im Klartext, man kann jetzt sozusagen schon Strafpunkte für ein Knöllchen sammeln.
Durch die Medien und Diskussionen in Internetforen weiß ich aber um die zwiespältige Betrachtung des Gesetzes und schließe aus den Diskussionen, daß das Gesetz mit heißer Nadel gestrickt wurde. Die nicht abreißenden Diskussionen zeigen ganz klar, daß es eigentlich einen Nachbesserungsbedarf gibt bzgl. des Rauchens in Kneipen, Diskotheken und Biergärten. Vermutlich wird man aber vergeblich darauf warten. Es gibt Hinweise darauf, daß ein etwaiger Versuch am Gesetz allgemein zu rütteln, zu Verschärfungen führen dürfte.
Ich denke mal, man wird kaum Schlupflöcher in diesem Gesetz finden, ersten Erhebungen zu Folge gibt es auch keinen generellen Umsatzeinbruch in der Branche: in Restaurants steigen seit Inkraftreten des Gesetzes lt. einiger Betreiber die Umsätze, während sie in Kneipen und Bars allmählich zurückgehen, teils auch regelrecht einbrechen.
Klar ist, daß die Diskussion noch lange anhalten wird und auch Arbeitsplätze kosten wird. Die Frage ist allerdings, ob auch nur ein Hahn nach diesen Arbeitsplätzen in der Politik krähen wird. Es sind keine der sogenannten qualifizierten Arbeitsplätze, sondern eher kleine Aushilfsjobs von Studenten und Zweitjobbern, teils auch HartzIV-Aufstockern. Aber es sind viele Arbeitsplätze … Ich bin gespannt auf das Echo.
Ich frage mich ganz ernsthaft auch, wie weit die Politik in Bezug auf den Nichtraucherschutz noch gehen wird. Wird irgendwann das Rauchen in der Öffentlichkeit (unter freiem Himmel) verboten sein? Werden sich irgendwann Personen vor Gericht darüber streiten, ob ein Raucher auf dem Balkon seiner Wohnung sich in öffentlichem Raum oder eben innerhalb der eigenen vier Wände (bzw. auf Grund und Boden des ihm zugestandenen privaten Rückzugsbereiches) befindet?
Der Nichtraucherschutz ist - per Gesetz alle mal - auch ein Eingriff in die Privatsphäre (nicht nur der Raucher). Der Staat bevormundet hier (sicherlich nur mit besten Interessen und Wohlwollen) seinen Bürger: den Raucher in seiner Bewegungsfreiheit, den Nichtraucher aber auch - mitunter dahingehend, daß der Nichtraucher, den Job in der Gastronomie, den er wohlwissentlich annahm, daß er dort mitunter Tabakrauch ausgeresetzt ist, ohne sein zutun verliert. Ich bin auch in dieser Hinsicht gespannt, ob Nichtraucher irgendwann die Länder verklagen, weil sie auf Grund eines Gesetzes daran gehindert wurden, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Ich kann mir vorstellen, daß solche Klagen eingereicht werden - aber vermutlich nie verhandelt.
2 Antworten auf “Der Nichtraucherschutz”
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15.5.2008 bei 15:51
Da “Vater Staat” offenbar dermaßen besorgt um unsere Gesundheit ist (tatsächlich geht es um Senkung der Ausgaben im Gesundheitswesen), warte ich gespannt auf
1.) Das Verbot von Alkohol in gastronomischen Betrieben,
2.) Das Verbot von fettigem Fast-Food in Imbissstuben, beim hinlänglich bekannten schottischen Feinkosthändler etc.,
3.) Das Verbot von Fluglärm in der Umgebung des Schönefelders BBI - aber auch Nähe Tegel (Tempelhof wird ja diesen Herbst endlich geschlossen),
4.) Das Verbot, sich mittels Verbrennungsmotoren von A nach B zu bewegen,
und natürlich
5.) Das Verbot, den Verbraucherschutz mittels Lobbyismus auszuhebeln.
P²
3.10.2008 bei 08:03
Solange wir nicht das Verbot der natürlichen Methanproduktion bekommen …