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Was ist Zensur?

Dieser Eintrag stammt von Wolf Am 28.6.2009 @ 11:49 In Literatur, Internet-PC, Politik un' so'n Kram, Kulturelles und so, Sprache | Keine Kommentare

Der Duden (Fremdwörterbuch, Band 5) definiert / beschreibt Zensur wie folgt:

"Zen|sur die;  -, -en: 1. Amt des Zensors (1). 2. von zuständiger, bes. staatlicher Stelle vorgenommene Kontrolle, Überprüfung von Briefen, Druckwerken, Filmen o. Ä. 3. a) kirchliche Prüfung religiöser Literatur von katholischen Verfassern; b) (kath. Kirchenrecht) Verwerfung einer theologischen Lehrmeinung. 4. Note, Bewertung einer Leistung"

© Duden 5, Das Fremdwörterbuch.  7. Aufl. Mannheim 2001. [CD-ROM].

Der Brockhaus in Text und Bild Edition 2002:

"Zensur,
die Überwachung von Meinungsäußerungen (z.B. in Presse, Film, Hörfunk, Fernsehen, Literatur, Kunst, Theater) durch die in einem politischen Machtbereich herrschende Klasse, Partei oder Staatsführung, um nicht konforme oder unkontrollierte Meinungsbildung in der Bevölkerung zu verhindern beziehungsweise die Meinung der Bürger in einseitiger Weise zu beeinflussen. In totalitären oder autoritär regierten Staaten ist Zensur ein Mittel der Unterdrückung."
© 2002 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG

Das Grundgesetz äußert sich folgendermaßen in Art. 5:

"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."

Die in Abs. 2 beschriebenen Schranken finden sich also im Jugendschutzgesetz, sowie im Strafgesetzbuch.

D.h. im Klartext, das Grundgesetz widerspricht sich selbst, wenn es in Abs. 1 behauptet, eine Zensur fände nicht statt. Andererseits ist der Widerspruch nicht totalitär. Er beschränkt sich auf einige Ausnahmen. Tatsächlich gibt es ja generell auch keinen Grund, das Recht auf persönliche Ehre zu verletzen, den Schutz der Jugend oder ihre Schützenswürdigkeit in Frage zu stellen.

(Neo- und Alt-)Nazis stören sich ja gern an den Strafgesetzbuchbestimmungen zur sogenannten Volksverhetzung, zum Verwenden von Zeichen verfassungsfeindlicher Organisationen etc., kurzum an der Wehrhaftigkeit der bundesdeutschen Demokratie. Auch diese Bestimmungen stellen eine Art von Zensur dar - eine Zensur allerdings, mit der ICH leben kann.

Die Piratenpartei und über 130.000 Unterzeichner einer Petition (darunter ich) haben erreicht, daß das von Familienministerin Ursula von der Leyen ("Zensursula") initierte Gesetz zur Sperrung von Kinderpornographienetzseiten, befristet und sehr freiheitlich gestaltet wurde (ohne Strafverfolgungscharakter für Nutzer, die versuchen, gewisse Seiten zu erreichen). Jene Unterzeichner sind der (mehrheitlichen) Meinung, daß eine staatliche Zensur auf diesem Wege, das falsche Mittel ist, um Kinder und Jugendliche vor sexueller Ausbeutung zu schützen.

Die Zensur in Deutschland ist - wo sie stattfindet - immer eine Gradwanderung zwischen kollidierenden Freiheitsgarantien, die das Grundgesetz einklagbar (!) vorsieht.

Deswegen gibt es mitunter einen Verfassungsschutz des Bundes und 16 weitere Ländergeheimdienste, die Organisationen beobachten, von denen man meint, sie stellen eine Gefahr für unsere Demokratie dar. Deswegen können mitunter einzelne Publikationen auch verboten werden.

Recht und Rechtsprechung suchen nach Gerechtigkeit in einer Abwägung der Interessen. Manchmal wiegt das Recht des einzelnen schwerer als das von vielen, mal ist es umgekehrt und mal halten sie sich die Waage. Deswegen wird ja jede Justitia mit einer Waage dargestellt. Ihre Blindheit ist aber manchmal erstaunlich und treibt für Otto Normalbürger nicht nachvollziehbare Blüten. Das ist die Unabhängigkeit der Gerichte, die nicht wie in der Weimarer Verfassung ausgehöhlt werden können. Zwar können Justizminister versuchen zu intervenieren, aber kein Minister kann mit 100%iger Sicherheit sagen, daß er Erfolg haben wird.

Und so sieht es also auch mit der Zensur in Deutschland aus. Sie existiert - aber in keiner vergleichbaren Härte, wie bspw. in China, im Iran oder überhaupt in eher weniger demokratischen Staaten. (An anderer Stelle könnte man sich nochmal über Demokratie Gedanken machen.)


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