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Archiv der Kategorie Recht
Pädophilie & Kinderpornographie
2.11.2006 von Wolf.
Ein immer heikles und besonders mit dem Schwul-sein assoziiertes Thema ist die Pädophilie. Sie ist trotz Schutzalters und verschiedener Strafgesetze nicht zu beseitigen, sondern scheint ein tief in uns Menschen bzw. vor allem in uns Männern verankertes (Fehl-)Verhalten sexueller Natur zu sein. Warum nun vor allem Schwule immer wieder mit Kinderschändern in einem Atemzug genannt werden, ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel. Wenn ein Fall publik wird, so sind es nicht selten verheiratete Männer, meist sogar die eigenen Väter, die ihre Kinder (nicht nur die Söhne, was eindeutig unschwul ist) vergewaltigen (Mißbrauch klingt mir irgendwie zu harmlos: als würde man ein Küchengerät zweckentfremdet verwenden, was dieses Verbrechen banalisiert bzw. die Opfer auch noch verdinglicht!).
Der Brockhaus sagt folgendes dazu:
“Pädophilie,
Bezeichnung für das sexuelle Interesse erwachsener Männer oder Frauen, das sich auf Kinder und Jugendliche richtet. Gesellschaft und Recht schützen Kinder und Jugendliche vor Pädophilie, weil Erwachsene ihnen körperlich, finanziell und in ihrer Überzeugungskraft meist stark überlegen sind und weil viele Kinder und Jugendliche aus Angst, Unsicherheit oder Hilflosigkeit zu sexuellen Handlungen gedrängt werden können, die sie nicht wollen und die ihnen schaden (Schutzalter, Sextourismus, sexueller Missbrauch). Menschen mit pädophiler Sexualität dürfen diese nur in Rollenspielen mit anderen Erwachsenen straffrei ausleben. “
© 2002 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG
… und verweist auf die in Klammern genannten Einträge.
“Schutzalter.
Sexuelle Handlungen an und mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland grundsätzlich verboten und nach § 176 Strafgesetzbuch (StGB; Anmerk. des Zitierenden) strafbar. Die Grenze von 14 Jahren nennt man absolutes Schutzalter. Für Personen, die Jugendliche erziehen, ausbilden, beaufsichtigen oder betreuen, ist deren Schutzalter auf 16 Jahre, für Eltern und Adoptiveltern auf 18 Jahre heraufgesetzt. Ansonsten machen sich Erwachsene strafbar, wenn sie die Unerfahrenheit oder eine Zwangslage von Jugendlichen für sexuelle Handlungen ausnutzen oder den Jugendlichen Geld für sexuelle Handlungen anbieten (§ 182 Strafgesetzbuch). Es spielt keine Rolle, ob ein Mann oder eine Frau der Täter ist, ob der Täter selbst sexuelle Handlungen vornimmt, ob er sie von dem Kind oder Jugendlichen vornehmen lässt oder ob ein anderer Erwachsener dies an seiner Stelle tut. In allen Fällen sind Mädchen wie Jungen geschützt.
© 2002 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG
Leider ist das oftmals nur die Theorie! Wenn man sich im Netz umschaut, gibt es reichlich Angebote für diese und andere sexuelle “Spielarten” (Ich nutze dieses Wort, wohlweislich das es zu harmlos bzw. verharmlosend ist, deshalb habe ich es auch in Anführungzeichen gesetzt, doch da ich mich hier nun nicht mehr nur auf die Vergewaltigung von Kindern und Jugendlichen beziehe, sondern auch auf Dinge bzw. Spielarten, die nicht kriminell sind sondern allenfalls anderen (u.a. mir) pervers und abartig erscheinen bzw. nicht anregend, kann ich nicht generell von Verbrechen sprechen.) Es gibt zu viele (also mind. eins) Angebote, wo Kinderschänder und andere Leute ihre Triebe befriedigen können, und an denen nicht selten auch große Firmen mitverdienen - und sei es nur, daß sie bei der Kreditkartenabzocke mitmachen.
Was hat das jetzt mit Schwul-sein zu tun? Nun, wenn man es aufmerksam gelesen hat, dann nicht sehr viel, aber doch ausreichend, als daß man sich bisweilen mit derartigen (grundlosen) Anschuldigungen konfrontiert sieht. Schwul bedeutet für nicht wenige = Kinderschänder.
Was mich dabei auch erschreckt, daß viele Kindersexseiten auch in große Suchmaschinen wie Google oder Yahoo eingetragen sind und so für jede/-n Interresierte/-n aufzufinden sind. (⇒ sh. auch)
Nachtrag vom 06.10.’06: Was auch sehr schwer ist, ist die Grenze zu ziehen zwischen dem, was als krankhaft gelten kann und was nicht. Ich weiß nicht, ob man Pädophilie als Krankheit behandeln soll oder nicht. Denn wer sagt einem, daß man nicht auch Schwulsein dann als Krankheit betrachten muß? Ich will damit nicht sagen, daß Pädophilie straffrei sein soll - nur ist es eine Krankheit? Oder ist es eine echte sexuelle Neigung, die von der (vermeintlichen) Unschuld der Kinder geweckt wird? Ist es vielleicht auch basierend auf natürlichen Schutz- bzw. Beschützerinstinkten beruhend?
So oder so: man beeinflußt mit dem Ausleben seiner Pädophilie Menschen, die noch in der Entwicklung sind, und eventuell noch keine klare Vorstellung von ihrem eigenen sexuellen Ego haben. Man nutzt den Vorteil schamlos aus, den man als Erwachsener hat - nämlich eine größere Lebenserfahrung. Selbst wenn das Kind zustimmen sollte - wieso tut es dieses? Womit wurde es gelockt? Womit hat man gedroht? Gibt es eine Beziehung dieser Art ohne Abhängigkeiten? Kann ein Kind wahrhaftig einschätzen, worauf es sich einlässt?
Zwar werden Kinder auch oft unterschätzt - aber ich denke, man sollte in Sachen Pädophilie und all ihren Spielarten Kinder beschützen (auch vor sich selbst!).
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Jugendschutz im internet (auch unter schwulen Aspekten)
2.11.2006 von Wolf.
Nach dem Amoklauf im Erfurter Gutenberggymnasium und vermutlich offensiven Beschwerden verschiedener Landeskriminalämter wurden die Gesetze und Bestimmungen zum Jugendschutz in Deutschland 2002 überarbeitet.
Mitunter wurde dafür 2003 im April die Kommission fü Jugendmedienschutz (KJM) gegründet. Sie soll allgemeinverbindliche Regeln für den Schutz der Jugend in Sachen Medien und damit auch in Sachen internet festsetzen. Die hat auch gleich angekündigt, daß es nun Ernst werde mit dem Jugendschutz - vor allem für Anbieter pornographischer Medien und Inhalte (?). Demnach müssen u.a. Anbieter von pornographischen Inhalten im internet sicherstellen, daß ihre Kunden volljährig sind. Ein einfacher Check der Personalausweisnummer, die kostengünstigste Methode, ist unlängst von einem Gericht als unzureichend erkannt worden (⇒ vergl. hier). Man einigte sich wohl innerhalb der KJM auf ein modifiziertes PostIdent-Verfahren, um sicherstellen zu können, daß die Konsumenten von deutschen Anbietern pornographischen Materials volljährig sind (nach deutschem Recht).
Das vorgeschlagene PostIdent-Verfahren sieht vor, daß der Interessent sich unter der Vorlage eines ausgedruckten und ausgefüllten Formulars des Inhalteanbieters und seines eigenen Personalausweises oder Reisepasses in einer deutschen Postfiliale identifiziert. Die Post versendet nach positiver Prüfung der Volljährigkeit das Formular an den Anbieter der gewünschten Medien, der wiederum zur Freischaltung dem Kunden mitunter einen USB-stick per Post schickt, der als Freischaltschlüssel immer mit dem PC verbunden sein muß, um die pornographischen Medien konsumieren zu können.
Daß dieses Verfahren für Firmen, die global agieren kein geeignetes ist, leuchtet jedem sicherlich schnell ein (nur Beamten offenbar nicht), denn wie soll man bspw. einen Interessenten aus Bangkok in eine deutsche Postfiliale kriegen? Muß der vorher noch seine Ausweispapiere übersetzen lassen? Wer bezahlt das Flugticket?
Sicherlich ist das auch überspitzt formuliert. Es scheint Anbieter zu geben, die eine andere Lösung gefunden haben: über18.de bietet Firmenkunden mitunter einen Jugendschutzbeauftragten und Privatkunden den Zugang zu mehreren dutzend Seiten - inkl. gewährleistetem Jugendschutz.
Treten wir ein bisschen aus dieser Situation heraus und betrachten das ganze aus etwas mehr Distanz: Wie verhält es sich mit dem deutschen Jugendschutz im Verhältnis zu EU-Richtlinien, die den freien Warenverkehr absichern sollen (⇒ vergl. hier)? Wären Investitionen in die Bildung beim Jugendschutz nicht vielleicht effizienter?
Laut eigenen Angaben sind die Anbieter von erotischen und pornographischen Inhalten der einzige deutsche internet-Wirtschaftszweig in den schwarzen Zahlen - noch!
Ich erfuhr durch eine AGB-Änderung des schwulen internetportals GayRomeo von der ganzen Sache und davon, daß die neuen Bestimmungen jetzt ernsthaft umgesetzt werden sollen, wenn auch noch nicht ganz klar ist, wie das wirklich aussehen soll. Bisher gibt es wohl keine 100%ig zufriedenstellende Technik. Die ersten Klagen laufen schon, die Branche ist in Aufruhr und es besteht Rechtsunsicherheit.
GayRomeo beschloß daher bspw. den Umzug ins Ausland, um die nicht-jugendfreien Inhalte für die Nutzer bezahlbar zu halten und den Verfikationsprozess in einem nicht allzu aufwändigen Verfahren einzuhalten. Die Verhältnismäßigkeit der anzuwendenen Mittel steht wohl in keiner Relation zur Ökonomie - zumal es kein Verfahren bisher gibt, daß wirklich garantierten Schutz bietet. So zumindest der Tenor der Fachpresse.
Etwas irritiert bin ich davon, daß die von mir ⇒verknüpften Artikel überwiegend aus dem Jahr 2003 stammen, GayRomeo aber erst 2006 umzieht. Das kann nur heißen, daß erst vor kurzem (innerhalb des letzten halben Jahres) eine wirkliche Festlegung der 2003 gegründeten KJM auf das hierbei im Gespräch befindliche PostIdent-Verfahren in der Modifikation der KJM stattgefunden haben kann. Diese Tatsache und andere, die ich heute erst rausgefunden habe, schreien nach einer weiteren Behandlung des Themas innerhalb dieser Seiten. Mal sehen …
Geschrieben in Jugend, Konsum & Wirtschaft, Internet, Schwul, Recht, Politik | Drucken | Keine Kommentare »
Nazis in Schwulen Netzportalen
2.11.2006 von Wolf.
Es gibt hierzu in einigen Schwulenmagazinen dieser Tage (u.a. Märzheft 2006 sergej, S. 24f) einen Artikel mit dem Titel “Tunten und Türken unerwünscht”. Die Recherchemethoden zu diesem Artikel sind m.E. fragwürdig (ein fakeprofil wurde erstellt und wahllos (?) wurden private User auf Kontaktwunsch mit einem “Nazi” getestet). Ich nenne diese Recherchemethode mal … unkonventionell. Nichts desto trotz spricht der Autor ein heikles Thema an. Inwiefern müssen, sollen, können Portalbetreiber dort eingreifen und “Braunen” die Agitation verbieten? So wie der Kampf gegen die gefälschten Profile an sich, ist auch der Kampf gegen “Braune” eine Art Kampf gegen die Windmühlen. Redlich ist, wer ihn dennoch aufnimmt.
Nebenbei bemerkt macht die Bewunderung für das künstlerische Schaffen Leni Riefenstahls eine Person nicht automatisch zum (Neo-)Nazi. Die Dame gab sich im Nachhinein sehr naiv - was sie wirklich wußte, dachte und fühlte in Bezug auf das Naziregime, werden wir wohl nie erfahren. Leni Riefenstahl war aber zweifelsohne nicht unbegnadet - rein künstlerisch betrachtet.
Viele Bewunderer haben und hatten - trotz Nazikontakten und einer großen Karriere zu jener Zeit - Heinz Rühmann, Hans Albers, Zarah Leander etc. pp. Werden deren Bewunderer automatisch zu den Nazis gezählt? Ist mir nicht bekannt. Also sollte man auch hier fein differenzieren.
Wer im übrigen nun mich des Nazikultes verdächtig findet, muß wohl strohdoof sein. Nun gut - dumm fickt gut … *kopfschüttel*
Ich bin mir aber nicht so sicher bezgl. der Schlußfolgerungen, die andere in und aus diesem Artikel ziehen: Es ist nicht - sicherlich nicht - nur die pure Geilheit angesichts eines vermeintlich strunzgeilen Kerles, daß das Hirn und der Verstand in die Hose sacken und man(n) auf solche Typen anspringt. Ovo Maltine (die Berliner Polittunte schlechthin; Gott hab sie selig) sagte einmal - wie ich finde zu Recht -, daß in jedem von uns in gewisser Weise ein kleiner (?) Nazi haust. Wir alle tragen in uns eine gewisse Xenophobie (Angst vor dem Fremden, Fremdartigen). Diese Angst muß von jedem, teils jeden Tag auf’s Neue überwunden werden, damit wir überhaupt neue Kontakte knüpfen können. Woher diese Xenophobie stammt, ist nicht ganz klar - mir zumindest nicht (vielleicht kann mich ja jemand aufklären), aber sie steckt in jedem von uns und ist in jedem unterschiedlich stark ausgeprägt. Bestimmte erlernte Kulturtechniken können helfen, diese Angst jedesmal auf’s Neue zu überwinden.
Der Autor des Artikels spricht aber nicht nur von Privatkontakten und der puren Geilheit, die den Verstand beiseite schiebt - er spricht auch von der Duldung einiger Diskussionsforen innerhalb der angesprochenen Plattformen. Manche dieser Foren tarnen sich als Diskussionsforen für sogenannte Pagane (?), Menschen, die sich selbst als Nichtchristen bezeichnen, Anhänger vorchristlicher Naturreligionen. Ein Stichwort ist hier mitunter die “Schwarze Sonne”. Sie wird oft oder zumindest nicht selten durch ein (spiegelverkehrtes[?]) Hakenkreuz symbolisiert (vergl. “Schwarze Sonne”, Wikipedia; ich bitte zu beachten, daß Wikipedia ein freies Werk ist, in dem nahezu jeder sein “Wissen” verbreiten kann, nach einem ersten Durchlesen halte ich es angesichts der Literaturliste aber durchaus für lesenswert).
Viele rechtfertigen ein Tattoo in dieser Form mit Hinweisen auf ältere, vorchristliche Ursprünge. Diesen Leuten sei einmal gesagt: dieses Symbol - vollkommen gleich welchen Ursprung es hat (d.h. an sich ist es nicht vollkommen gleich, sollte es wider andere Behauptungen tatsächlich originär Nazisymbolik sein, umso schlimmer!) - hat seine Unschuld verloren. Wer es nutzt - trotz des Wissens um die Bedeutung innerhalb des Dritten Reiches und den Huldigern jener Zeit - findet sich m.E. ganz zu Recht konfrontiert mit einem Rechtfertigungszwang. Man kann die Unschuld nicht zurückerlangen!
Es grenzt in meinen Augen fast an Idiotie, wenn jemand in Europa die nationalsozialistische Verwendung dieses Symbols, welchen Ursprung nun es auch immer haben mag, herunterspielt oder es verwendet und aber auf andere angeblich ältere Ursprünge hinweist. Dieses Symbol hat unter den Nazis dazu gedient, Terror und Schrecken zu verbreiten - überall dort, wo diese Flagge gehisst wurde, wurden Menschen aufgrund nichtiger Vorwürfe und Vorwände gefoltert, verstümmelt und abgeschlachtet. Wer dieses ignoriert … hat intellektuell versagt!
Es gibt zwei sehr schöne, aber auch zweischneidige Zitate in Bezug auf die Foren, die bspw. in einem offenen Antwortbrief an die User die Administratoren des ⇑ internetportals GayRomeo in Bezug auf diese Artikel:
Rosa Luxemburg: „Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden“
Benjamin Franklin: „Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“
Das Problem dieser Zitate ist, daß man sie auf Personen anwenden will, die keine Rücksichten auf die Freiheiten anderer nehmen wollen. Ferner ist vor allem Franklins Ausspruch auch abwandelbar: Franz Müntefering wurde ja in den Mund gelegt: “Wer arbeitet, soll auch essen, wer nicht arbeitet, braucht nicht zu essen.” Wer was verdient oder nicht, ist eine Frage, die man niemals in ein Bonmôt tun sollte. So etwas braucht Zeit zur reiflichen Überlegung. Es gibt Rechte, die unser Grundgesetz nicht ohne Grund als “unveräußerlich” betrachtet. Niemand kann einem das Recht auf Freiheit, Leben oder körperliche Unversehrheit absprechen. Prinzipiell! Bei der Freiheit ist das so eine Sache: schließlich kann sie einem im Rahmen der Strafgesetzgebung genommen bzw. eingeschränkt werden. Aber diese Diskussion führte hier zu weit …
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Zitate
2.11.2006 von Wolf.
Ich hatte kürzlich (binnen der letzten vierzehn Tage) in der Berliner Zeitung in einem Kommentar von Christian Bommarius das “Franklin”-Zitat („Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“) einem gewissen George Washington zugeordnet gelesen (Aussage klar?). Im Übrigen ist natürlich für keinen, der die Meinungsfreiheit sehr hoch schätzt eine Gesinnungsschnüffelei in irgendeiner Form akzeptabel. Aber inwiefern muß man Meinungen oder etwas, das als “Meinung” oder “Äußerung der Meinung” getarnt ist, erdulden, wenn dieses in Menschenverachtung mündet oder im Aufruf zu Gewalttaten? Ist die Leugnung von Genoziden durch die Meinungsfreiheit gedeckt? Bei der Leugnung von Fakten handelt es sich eigentlich um den Straftatbestand der uneidlichen Falschaussage, wenn ich nicht irre. Wenn man wider besseres Wissen oder wider die Fakten spricht, dann nennt man das Lügen. Sind Lügen von der Meinungsfreiheit gedeckt? Es geht mir nicht um political correctness, es geht um Leben und Tod!
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Die Antifa und das Verwenden von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen
2.11.2006 von Wolf.
Das Landgericht Stuttgart hat ein Urteil gefällt, das weitreichende Konsequenzen haben könnte, sollte es Bestand behalten. Der Streit der Staatsanwaltschaft gegen einen Versandhändler der verschiedene Artikel mit antifaschisten Symbolen im Sortiment hatte geht nun in die nächste Runde vor dem Bundesgerichtshof. M.E. müssten in logischer Konsequenz alle Lehrbücher und Spielfilme, Dokumentationen etc. auch zensiert werden. Denn hier geht es nicht um die Verwendung der Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, wenn diese so dargestellt werden, daß man sich eben NICHT mit entsprechenden Personen oder Gedanken identifiziert oder solidarisiert. Jene Richter, die das Urteil fällten - man kann es nicht anders sagen - handelten politisch ignorant und logisch inkonsequent. Dieser Streit behandelt keinen Straftatsbestand, hier geht es um den Ausdruck der politischen Meinung und ihre Zensur. Und diese politische Meinung ist gemäß Artikel 5 GG frei äußerbar.
Daß Richter nicht selten höchst merkwürdige und irritierende Urteile fällen, bei deren Verlautbarungen Otto Normalbürger nur noch mit dem Kopf schütteln kann, ist nicht selten. Das Recht ist eine sehr komplizierte Angelegenheit (⇒ sh. hier) - aber es muß jeder sich einmischen! Man darf das Recht und die Urteilskraft nicht allein ausgebildetem Fachpersonal überlassen. Denn es gibt auch in Gesetzesform so etwas wie eine öffentliche Meinung und etwas was diese widerspiegeln soll. Wenn die öffentliche Meinung sagt, daß es sich hierbei nicht um das Verwenden von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen handelt (es geht, falls es noch keiner Begriffen hat um die Abbildung durchgestrichener, in den Papierkorb geworfener oder zerschlagener Hakenkreuze), sondern um die Äußerung der Meinung, daß (Neo-)NAZIS unerwünscht sind, dann haben auch Juristen das zu akzeptieren. Juristen scheinen aber bisweilen sehr abgehoben zu argumentieren und fern jeder Realität.
Wenn ein zerschlagenes Hakenkreuz ebenfalls die Verwendung der Symbole / Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen darstellt, so müßte man konsequenterweise auch Gebäude, an denen dieses Symbol einst prangte sprengen und Monumente niederreißen.
Nachtrag vom 06.10.’06: In der gestrigen Ausgabe der Berliner Zeitung schrieb einer meiner liebsten Kommentatoren, Christian Bommarius zum Urteil:
Rechtsschutz für das Recht vor dem BGH
von Christian Bommarius
So kräftig kann kein Strich über ein Hakenkreuz sein, um es mit dem Brett aufnehmen zu können, das einige Richter am Landgericht Stuttgart vor den Köpfen tragen. In der vergangenen Woche haben sie einen Versandhändler zu einer Geldstrafe verurteilt, der seine Ablehnung der Nazi-Ideologie mit dem Verkauf durchgestichener oder zerbrochener Hakenkreuze zum Ausdruck brachte. Damit hatte er die alten und die neuen Nazis gegen sich, aber bestimmt nicht das Gesetz: § 86a Strafgesetzbuch verbietet das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nicht um der Zeichen willen, sondern wegen der Gesinnung, die sich in ihnen artikuliert. Der strafbewehrte Protest des Gesetzes gegen nationalsozialistische Gesinnung aber findet seine Entsprechung im gemalten Protest des Versandhändlers. Ein Gericht, das sich bei der Anwendung eines Gesetzes ausschließlich mit dessen Buchstaben beschäftigt, ohne nach seinem Sinn zu fragen, wird zwar zu einem Urteil finden - die Stuttgarter Entscheidung beweist es -, aber mit Rechtsprechung hat das nicht viel zu tun.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat das Urteil kritisiert und angekündigt, zur Klarstellung notfalls das Gesetz zu ändern. Das wäre des Guten zu viel. Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, das Recht vor unverständigen Richtern zu schützen. Der Versandhändler hat Revision beim Bundesgerichtshof angekündigt - mit den Grundsätzen der Rechtsauslegung steht man dort zumeist auf gutem Fuß.
Nun, was soll man dazu noch weiter sagen? Richter sind auch nur Menschen. Justitia behandelt das Recht ohne ansehen der Person (weswegen sie blind dargestellt wird). Aber so blind, wie diese Richter waren …. so blind ist nicht mal Justitia …. in der Regel zumindest nicht.
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