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Inhaltliche Fehler behalte ich mir vor, genauso deren Beseitigung, sollte ich sie feststellen oder darauf hingewiesen werden.

Bezgl. Einlassungen zum Buchhandel erkläre ich hiermit an Eides statt, daß ich die notwendige Sorgfaltspflicht einhalte und nur Äußerungen tätige und Schlußfolgerungen erörtere, die durch allgemein zugängliche Quellen (inkl. Internetportale der Branchendienste und Fachzeitschriften) und eigene Kundenerfahrungen im dt. Buchhandel für Außenstehende nachvollziehbar sind. Ein Geheimnisverrat findet nicht statt.

Auf Grund massiver Spam auch via Formular, musste ich selbiges abschalten. Abmahnungen deswegen, werden nur akzeptiert, wenn die abmahnende Person, die Prozesskosten und Strafgebühren selbst trägt. Beachten Sie bitte, daß Abmahnungen nur auf dem konventionellen Schriftweg die Formvorschriften des deutschen Rechtsverkehrs erfüllen. Abmahnungen zur eigenen Bereicherung werden nur akzeptiert bei gleichzeitiger Kostenübernahmeverpflichtung.